Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma MG Optics GbR
ALLGEMEINES
Allen Vereinbarungen liegen unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” zugrunde. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Käufer mit deren Geltung einverstanden. Etwaige abweichende Bedingungen des Käufers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.
LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG
Liefertermine gelten nur unter Vorbehalt vereinbart. Wird trotzdem einen vereinbarten Lieferfirst um mehr als 14 Tage überschritten, so ist der Käufer nach Ablauf einer uns schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens 7 Tagen nach Eingang des Schreibens zum Rücktritt berechtigt. Bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten bzw. die nicht unserem Einfluss unterliegen – z. B. Streik, Aussperrung, nicht Lieferfähigkeit von Zulieferern etc. – verlängert sich die Lieferfrist auch innerhalb eines Lieferverzugs, angemessen. Wir behalten uns Abweichungen von unseren Angeboten vor, wenn sich diese aufgrund technischer Weiterentwicklung ergeben.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindunggegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen vor, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrunds.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- und Verarbeitung der von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Waren durch den Käufer werden wir Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch uns gelieferten Waren zu den mitversendeten fremden Waren.
Wird die durch uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für uns.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
Bei Zahlungsverzug – insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks – sind wir berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an uns zu nehmen. Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe.
Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf unsere Anforderung die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an uns zurück zu senden. In der Rücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
AUSWAHLSENDUNGEN
Dem Kunden auf dessen Wunsch überlassene Waren gelten als käuflich fest übernommen, wenn und soweit wir sie nicht innerhalb der in den Begleitpapieren bzw. Auswahllieferschein/Rechnung angegebenen oder vereinbarten First zurückerhalten. Grundsätzlich gelten Auswahlsendungen als fest übernommen, wenn seit Versendung der Ware 3 Wochen verstrichen sind. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Empfänger unsere Auswahlen Dritten nicht in Kommission überlassen.
Können mangelhafte zurückgegebene Auswahlfassungen (fehlende Originalverpackung oder fehlende Stützgläser etc.) nicht mehr verkaufsfähig gemacht werden, weil die entsprechenden Aufwendungen den Wert der Fassungen übersteigen, sind wir berechtigt, den Empfänger der Auswahlen auf Schadenersatz einschließlich des uns entgangenen Gewinns in Anspruch zu nehmen. Bei Rücksendung von Auswahlsendungen „trägt der Empfänger die Gefahr des unverschuldeten Untergangs und der unverschuldeten Beschädigung.
GEWÄHRLEISTUNG
Sind die Liefergegenstände mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, so haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz zu leisten oder entsprechend nachzubessern. Bei offensichtlichen Mängeln gilt dies nur, wenn uns diese innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden.
Für versteckte Mängel haften wir nach Maßgabe wie vor, wenn uns diese nach Entdeckung unverzüglich mitgeteilt werden, und die Lieferung nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Bei endgültigem Scheitern von Nachlieferung oder Nachbesserung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
VERSAND
Der Versand/Lieferung erfolgt stets im Auftrag und auf Rechnung der Kunden. Porto und Verpackung berechnen wir zu unseren Selbstkosten. Alle unsere Lieferungen werden gegen Diebstahl und Verlust durch uns versichert.
HAFTUNG
Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften wir nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig von unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand und Erfüllungsort. Wir sind jedoch auch berechtigt, bei Gericht des Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Kunden zu klagen.
DATENSCHUTZ
Die im Zusammenhang mit dem zwischen Ihnen und uns bestehenden Vertragsverhältnisses anfallenden Daten werden von uns zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert.